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   TecInvoice - News

EU-Kommission erleichtert den Einsatz von qualifizierten Signaturen bei Cross-Border-e-Invoicing

Die EU-Kommission hat mit ihrer Entscheidung vom 16. Oktober 2009 mit Geltung ab 28. Dezember 2009 die Nutzung der qualifizierten Signatur für den grenzüberschreitenden elektronischen Rechnungsverkehr gestärkt.

Im Wesentlichen stützt sich die Entscheidung auf die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt.

Die wichtigsten Aussagen für Nutzer von qualifizierten elektronischen Rechnungen sind:

  • Alle Mitgliedstaaten erkennen die qualifizierte Signatur an.
  • Jeder Mitgliedsstaat erstellt, führt und veröffentlich eine vertrauenswürdige Liste mit den Zertifizierungsanbietern, die öffentlich qualifizierte Zertifikate ausstellen.
  • Diese Entscheidung gilt ab dem 28. Dezember 2009 und richtet sich an die EU-Mitgliedsstaaten.

Für TecInvoice-Nutzer bedeutet diese Entscheidung, dass elektronische Rechnungen mit qualifizierter Signatur in allen EU-Mitgliedsstaaten anerkannt werden. Dies unterstreicht den einheitlichen Lösungsansatz von TecInvoice als europäische Lösung.

Die Entscheidung der Kommission vom 16. Oktober 2009 im vollen Wortlaut finden Sie hier...