| Was zeichnet ein sicheres elektronisches Dokument aus?
Laut Bundesnetzagentur BNetzA, als selbständige Bundesoberbehörde verantwortlich für die Umsetzung des Signaturgesetzes in Deutschland, muss eine elektronische Signatur als Äquivalent zur handschriftlichen Unterschrift folgendes leisten:
- INTEGRITÄT:
die Unverfälschtheit eines elektronischen Dokumentes sicher zu überprüfen,
- IDENTITÄT:
den Unterzeichner eines elektronischen Dokumentes sicher zu identifizieren,
- VERIFIZIERBARKEIT:
sowohl die INTEGRITÄT eines elektronischen Dokumentes als auch die IDENTITÄT seines Unterzeichners über lange Zeiträume zu verifizieren.
Das von TecInvoice genutzte Verfahren ist unabhängig vom Dokumententyp und speichert Dokument, Prüfbericht und Signatur getrennt. Da die Signatur nicht aber das Dokument verschlüsselt wird, bleibt dieses immer in Klarschrift lesbar.
Was bringt mir eine Rechnung mit qualifizierter elektronischer Signatur?
Nach dem derzeit geltenden Umsatzsteuerrecht ist ein Vorsteuerabzug aus elektronischen Rechnungen nur dann möglich, wenn diese mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind. Andere papierlose Verfahren tragen das Risiko der Nichtanerkennung durch die Finanzverwaltung.
In Europa gilt die fortgeschrittene Signatur und darüber hinaus in Deutschland die qualifizierte Signatur. Diese setzt sich aus fortgeschrittener Signatur plus Überprüfung der Gültigkeit des Zertifikates im Augenblick der Erstellung und zertifizierter Software für diesen Prozess durch akkreditierten Zertifikatsanbieter zusammen.
Die fortgeschrittene Signatur besteht aus einer Signatur mit einem privaten geheimen Schlüssel, der einer natürlichen Person zugeordnet ist. Diese wird mit einem öffentlichen frei zugänglichen Schlüssel, der die Identität der Person über ein Zertifikat bestätigt, überprüft.
Die Bundesnetzagentur BNetzA zertifiziert in Deutschland alle Zertifikatsanbieter. Zertifizierte Anbieter verpflichten sich zur Übernahme von Zertifikaten (Signaturen) andere Anbieter im Falle von Insolvenz und das auf 30 Jahre.
Erfüllt das Signaturverfahren mit TecInvoice alle rechtlichen Anforderungen?
Ja, TecCom nutzt die Telesec, den Zertifikatsanbieter der Deutschen Telekom die mit PK7-Verfahren verschlüsselt.
TecInvoice beinhaltet alle gesetzlichen Vorgaben aus:
- AO - Abgabenordnung
- GoB - Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
- HGB - Handelsgesetzbuch
- GDPdU - Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen
- SigG - Signaturgesetz
- SigV - Signaturverordnung
- UStG - Umsatzsteuergesetz
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